Sie bekommen mehr Google-Bewertungen, wenn Sie Kunden den Weg dorthin auf einen Klick verkürzen: Im Google-Unternehmensprofil gibt es einen direkten Bewertungslink und einen QR-Code, die das Bewertungsfenster sofort öffnen. Diesen Link hängen Sie an Rechnung, E-Mail-Signatur und Nachricht nach dem Termin und fragen dabei alle Kunden, nicht nur die zufriedenen. Gutscheine oder Rabatte für Bewertungen sind tabu.
Warum schreiben zufriedene Kunden keine Google-Bewertung?
Meistens fehlt nicht die Bereitschaft, sondern der Anlass und der einfache Weg. Wer bewerten will, muss Ihren Firmennamen suchen, das richtige Profil finden, den Bereich für Rezensionen öffnen und dann erst schreiben. Auf diesem Weg springen die meisten ab, obwohl sie Ihre Arbeit gut fanden. Dazu kommt: Niemand hat sie gebeten. Wer zufrieden ist, geht weiter zum nächsten Termin und denkt nicht mehr daran.
Zwei Hebel lösen das: ein Link, der ohne Umwege ins Bewertungsfenster führt, und eine feste Gewohnheit, ihn zu verschicken. Wie Bewertungen darüber hinaus Ihre lokale Sichtbarkeit beeinflussen, steht in Bewertungen und Reputation für lokale Unternehmen.
Wo finde ich den Bewertungslink und den QR-Code für mein Unternehmen?
Beides liegt in Ihrem Google-Unternehmensprofil. Laut Google-Hilfe gehen Sie so vor:
- Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil am Computer (business.google.com).
- Wählen Sie „Rezensionen lesen“ und dort „Mehr Rezensionen erhalten“.
- Kopieren Sie den Link über das Kopiersymbol.
- Für den QR-Code klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an und wählen „Bild speichern unter …“.
Der QR-Code lässt sich nach Angaben von Google derzeit nur im Browser am Computer erzeugen, nicht am Smartphone. Speichern Sie ihn einmal und verwenden Sie die Datei dann überall weiter. Wenn Sie für Ihr Druckmaterial lieber einen eigenen QR-Code in eigener Gestaltung möchten, können Sie mit dem kostenlosen QR-Code-Generator einen erstellen. Wie Sie verhindern, dass ein gedruckter Code später ins Leere läuft, steht in QR-Code funktioniert nicht mehr.
Schneller geht es mit meinem Google-Bewertungslink-Generator: Link aus dem Profil einfügen, und Sie bekommen den bereinigten Bewertungslink, einen QR-Code, einen druckfertigen Tischaufsteller in A6 oder A5 sowie Textvorlagen für E-Mail, WhatsApp und SMS. Alles läuft in Ihrem Browser, ohne Anmeldung.
Wie baue ich die Bewertungsbitte in den Alltag ein?
Ein Link, der nur im Profil liegt, bringt nichts. Er muss dort stehen, wo Ihre Kunden ohnehin hinschauen:
| Wo | Was Sie hinterlegen | Warum es funktioniert |
|---|---|---|
| Rechnung | Link oder QR-Code mit einem Satz Bitte | Jeder Kunde bekommt sie, und der Auftrag ist abgeschlossen |
| E-Mail-Signatur | Link mit kurzem Text („Ihre Meinung hilft“) | Jede Mail verschickt die Bitte automatisch mit |
| Nachricht nach dem Termin | Link in einer kurzen Mail oder Messenger-Nachricht | Der Kunde ist nicht mehr vor Ort und hat Zeit |
| Theke oder Empfang | Aufsteller oder Karte mit QR-Code | Ein Angebot, kein Drängen |
| Visitenkarte | QR-Code auf der Rückseite | Kunden nehmen sie mit und bewerten später |
| Lieferschein | QR-Code im Fußbereich | Erreicht auch Kunden, die Sie nie persönlich sehen |
Meine Faustregel: Koppeln Sie die Bitte an einen Vorgang, der ohnehin jede Woche passiert, etwa die Rechnung, und nicht an Ihr Gedächtnis – was keinen festen Platz im Ablauf hat, wird nach zwei Wochen nicht mehr gemacht.
Fragen Sie außerdem alle Kunden. Die Bitte nur an die zufriedenen zu richten, verstößt gegen die Google-Richtlinien.
Was verbietet Google bei Bewertungen?
Die Richtlinie für Inhalte in Maps und die Hilfe für Unternehmensprofile sind in diesen Punkten eindeutig:
- Keine Gegenleistung: Rezensionen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde, sind unzulässig. Auch Rabatte oder Gratisprodukte gelten als Anreiz und als gefälschte Interaktion.
- Kein selektives Fragen: Sie dürfen nicht nur gezielt um positive Rezensionen bitten oder negative verhindern.
- Kein Druck vor Ort: Kunden dürfen nicht gedrängt werden, noch im Geschäft zu bewerten.
- Keine Vorgaben zu Inhalt oder Anzahl der Bewertungen.
Ein QR-Code auf der Theke ist ein Angebot und kein Drängen. Dem Kunden das Handy hinzuhalten und daneben zu warten, ist Drängen. Bei Verstößen kann Ihr Profil eingeschränkt werden; wie Sie dann vorgehen, steht in Google-Unternehmensprofil zurückholen.
Darf ich in Deutschland Gutscheine für Google-Bewertungen anbieten?
Nein, das sollten Sie nicht tun. Das Landgericht Hildesheim hat am 28.12.2021 (Az. 11 O 12/21) entschieden, dass ein Gutschein im Wert von 50 Euro gegen eine Google-Bewertung wettbewerbswidrig ist. Selbst die Bitte um eine „faire und ehrliche“ Meinung ändert daran nichts, weil der Gutschein eine positive Bewertung wahrscheinlicher macht. Bewertungen, für die es eine Gegenleistung gab, sind ohne Kennzeichnung irreführend.
Hinzu kommen die Regeln im Anhang zum UWG: Nr. 23b verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das angemessen zu prüfen. Nr. 23c verbietet gefälschte Bewertungen und deren Beauftragung. Und wer Bewertungen anzeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG darüber informieren, ob und wie er deren Echtheit sicherstellt. Das ist keine Rechtsberatung; Stand Oktober 2026.
Gilt das auch in Österreich?
Ja, im Ergebnis gelten dort sehr ähnliche Regeln. Das österreichische UWG verlangt in § 2 Abs. 6b, dass Unternehmer, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass diese von echten Kunden stammen. Im Anhang des UWG stehen wie in Deutschland die Ziffern 23b und 23c zu ungeprüften und gefälschten Bewertungen. Das Urteil aus Hildesheim ist ein deutsches Gerichtsurteil, Sie sollten es in Österreich nur als Orientierung nehmen. Die Google-Regeln gelten in beiden Ländern gleich, und sie sind in der Praxis die strengere Grenze. Auch das ist keine Rechtsberatung; Stand Oktober 2026.
Wenn Sie Ihr Unternehmensprofil und Ihre lokale Sichtbarkeit systematisch aufbauen möchten, finden Sie meine Unterstützung unter SEO-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
Brauchen Kunden ein Google-Konto, um zu bewerten?
Ja. Wer eine Rezension schreiben will, braucht ein Google-Konto. Das lässt sich laut Google auch mit einer anderen E-Mail-Adresse als Gmail anlegen. Das kostet Kunden einen Schritt mehr, deshalb lohnt ein kurzer Hinweis in der Nachricht.
Kann ich den QR-Code am Smartphone erstellen?
Nach den Angaben von Google derzeit nicht: Der QR-Code für Rezensionen lässt sich nur im Computerbrowser erzeugen. Laden Sie ihn dort einmal herunter und nutzen Sie die Datei für alle Drucksachen.
Darf ich Kunden ein kleines Dankeschön für eine Bewertung geben?
Nein. Google zählt auch kostenlose oder vergünstigte Produkte und Leistungen als unzulässigen Anreiz. Bedanken Sie sich stattdessen mit einer Antwort auf die Bewertung.
Darf ich schlechte Bewertungen entfernen lassen?
Nur, wenn die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt, etwa weil sie nicht auf einer echten Erfahrung beruht. Dann können Sie sie über „Unangemessene Rezensionen melden“ melden. Ändern oder löschen Sie keine kritischen Bewertungen auf anderem Weg; Google wertet das als unzulässig. Antworten Sie sachlich und ohne persönliche Daten des Bewertenden zu nennen.
Muss ich wirklich alle Kunden fragen?
Ja. Google verbietet es, nur gezielt positive Rezensionen anzufragen. Verschicken Sie die Bitte deshalb automatisch an alle, zum Beispiel über Rechnung oder Signatur, und filtern Sie nicht nach Stimmung.

Gunther Schoepf