Wenn Google Ihnen bei Ihrem eigenen Unternehmen anzeigt, dass das Profil bereits von jemand anderem verwaltet wird, ist der Weg zurück immer derselbe: Sie fordern über das Profil die Inhaberschaft an, der eingetragene Inhaber hat drei Tage Zeit zu antworten, und wenn er nicht antwortet, können Sie das Profil selbst beanspruchen. Dafür brauchen Sie kein Anwaltsschreiben und keine Agentur, sondern das richtige Google-Konto und etwas Geduld. Unten stehen die Schritte in der Reihenfolge, in der sie funktionieren, und die drei Stellen, an denen es in der Praxis hängen bleibt.
Woran erkenne ich, dass mein Profil schon jemandem gehört?
Sie merken es in dem Moment, in dem Sie Ihr Unternehmen bei Google beanspruchen wollen. Statt der Bestätigung erscheint der Hinweis, dass dieses Unternehmensprofil bereits verwaltet wird, dazu eine teilweise verdeckte E-Mail-Adresse in der Form an…@gmail.com. Google zeigt die Adresse absichtlich nur angerissen, um den bisherigen Inhaber zu schützen.
Diese zwei Buchstaben plus Anbieter sind der nützlichste Hinweis, den Sie bekommen. In den meisten Fällen reicht das, um zu erraten, wer dahintersteckt: der frühere Webdesigner, eine Agentur, ein ausgeschiedener Mitarbeiter. Schreiben Sie die Adresse ab, bevor Sie weiterklicken.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einem anderen Problem: Ein Profil, das Google gesperrt hat, verschwindet komplett aus Suche und Maps und braucht einen Einspruch, keinen Inhaberschaftsantrag. Wie das geht, steht in Google-Unternehmensprofil gesperrt: was jetzt zu tun ist. Ein fremdverwaltetes Profil ist dagegen sichtbar, Sie kommen nur nicht hinein.
Wer hat mein Profil in der Regel beansprucht?
Vier Fälle deckt das in meiner Erfahrung fast vollständig ab:
- Die frühere Agentur oder der frühere Webdesigner. Hat das Profil beim Websitebau angelegt, mit dem eigenen Konto, und nie übertragen. Der häufigste Fall.
- Ein ausgeschiedener Mitarbeiter. Das Profil hängt an einem privaten Google-Konto, das mit der Kündigung aus dem Haus gegangen ist.
- Ein Branchen- oder Portalanbieter. Manche Verzeichnisse legen Einträge an und verwalten sie mit, oft im Paket mit einer Eintragsgebühr.
- Niemand, den Sie kennen. Google erzeugt Einträge auch aus öffentlichen Daten. Jemand hat ihn dann beansprucht, bevor Sie es getan haben.
Für den ersten und den dritten Fall gibt es eine Regel, die Ihnen in der Diskussion hilft: Googles Richtlinien verlangen von Dienstleistern, ein Profil niemals ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens zu beanspruchen und die Inhaberschaft auf Verlangen herauszugeben. Wer das verweigert, riskiert laut diesen Richtlinien die Sperre des eigenen Kontos. Diese Formulierung in eine freundliche E-Mail zu schreiben, löst erfahrungsgemäß mehr Fälle als jede weitere technische Maßnahme.
In der Reisebranche sehe ich das besonders häufig, weil dort über die Jahre oft mehrere Dienstleister nebeneinander an Website, Buchungsstrecke und Einträgen gearbeitet haben. Das Muster ist aber branchenunabhängig: Je mehr Wechsel, desto wahrscheinlicher liegt irgendwo ein Zugang, den niemand mehr zuordnen kann.
Wie fordere ich die Inhaberschaft an?
Der Ablauf dauert fünf Minuten. Entscheidend ist der erste Schritt, und genau dort machen die meisten den Fehler.
- Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das künftig dem Unternehmen gehören soll. Nicht mit Ihrem privaten Konto, nicht mit dem Konto eines Mitarbeiters. Wenn es noch kein Firmenkonto gibt, legen Sie es vorher an. Alles, was Sie jetzt beantragen, hängt für Jahre an diesem Konto.
- Rufen Sie Ihr Unternehmen in der Google-Suche oder in Google Maps auf und klicken Sie auf den Hinweis, dass Sie Inhaber dieses Unternehmens sind.
- Google zeigt die verdeckte Adresse des Inhabers und bietet an, Zugriff anzufordern. Bestätigen Sie das.
- Wählen Sie im Formular die Inhaberschaft, nicht die Verwaltung. Ein Administrator kann später keine Nutzer entfernen und das Profil nicht löschen. Wenn Sie schon anfragen, fragen Sie gleich die Rolle an, die Sie brauchen.
- Bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail auf. Über diese E-Mail läuft später der Einspruch, falls Ihr Antrag abgelehnt wird. Ohne sie wird es mühsam.
Was passiert nach den drei Tagen?
Der eingetragene Inhaber hat drei Tage Zeit, auf Ihren Antrag zu reagieren. Danach gibt es genau drei Möglichkeiten:
- Er stimmt zu. Sie bekommen eine E-Mail und können das Profil verwalten. Prüfen Sie sofort, wer außer Ihnen noch eingetragen ist.
- Er lehnt ab. Sie werden benachrichtigt und können Einspruch einlegen. Dazu unten mehr.
- Er antwortet nicht. Dann können Sie das Profil selbst beanspruchen, in der Regel über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail.
Der dritte Fall ist der häufigste und der angenehmste, hat aber einen Haken, den Google selbst benennt: Die Option, Anspruch zu erheben, ist nicht immer verfügbar. Taucht sie nicht auf, müssen Sie das Unternehmen neu bestätigen lassen, je nach Branche und Standort per Postkarte, Video oder Telefon. Die Videobestätigung ist inzwischen der Normalfall und dauert vom Dreh bis zur Freigabe üblicherweise einige Tage.
Meine Faustregel: Rechnen Sie nicht mit drei Tagen, sondern mit drei Wochen. Die drei Tage sind Googles Frist für den Gegenüber, nicht die Dauer des Vorgangs. Wenn Sie das Profil für eine Kampagne, eine Neueröffnung oder einen Relaunch brauchen, fangen Sie einen Monat vorher damit an. Ich stelle den Antrag bei Übernahmen grundsätzlich am ersten Tag, noch bevor eine Zeile Text geschrieben ist.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie haben zwei Wege, und Sie können beide gleichzeitig gehen.
Erstens der Einspruch. Er läuft über die Bestätigungs-E-Mail, die Google Ihnen nach dem Antrag geschickt hat. Legen Sie alles bei, was belegt, dass Sie das Unternehmen betreiben: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug, eine aktuelle Rechnung mit Firmenanschrift, ein Foto der Beschilderung am Standort, der Nachweis, dass die Domain auf Ihr Unternehmen läuft. Je klarer der Name im Profil zu Ihren Unterlagen passt, desto schneller geht es.
Zweitens der Umweg über Google Maps. Auch ohne Inhaberschaft können Sie Änderungen am Profil vorschlagen. Falsche Öffnungszeiten, eine veraltete Telefonnummer oder eine falsche Website lassen sich so oft innerhalb von Tagen korrigieren. Das ersetzt die Inhaberschaft nicht, begrenzt aber den Schaden, solange der Fall offen ist.
Das ist meine Erfahrung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Wenn es um Markenrechte oder um die Herausgabe von Zugängen durch einen früheren Dienstleister geht, gehört der Fall zu einer Juristin oder einem Juristen, nicht zu einem Webdesigner.
Was, wenn plötzlich zwei Einträge auftauchen?
Der verständliche Reflex, wenn man nicht ins eigene Profil kommt, ist: neues Profil anlegen. Tun Sie das nicht. Google erkennt den zweiten Eintrag als Duplikat, und doppelte Profile werden in Suche und Maps gar nicht angezeigt, solange der Konflikt nicht gelöst ist. Sie hätten dann zwei unsichtbare Baustellen statt einer.
Gibt es bereits zwei Einträge, gilt eine einfache Regel: Der Eintrag mit den Bewertungen ist der, den Sie behalten wollen. Denn beim Entfernen eines doppelten Profils werden alle Inhalte und alle verknüpften Verwaltungskonten mit entfernt. Bewertungen sind das Einzige an einem Unternehmensprofil, das sich nicht wiederherstellen und nicht nachbauen lässt. Wie Sie systematisch neue dazubekommen, steht in Online-Bewertungen: mehr bekommen, richtig antworten.
Zwei getrennte Profile an einer Adresse erlaubt Google nur, wenn es wirklich zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Namen sind und beide dauerhaft beschildert sind. Für Standorte mit mehreren Firmen ist das Foto der Beschilderung der Nachweis, auf den es ankommt.
Welche Rolle brauche ich — Inhaber oder Administrator?
Google kennt drei Rollen, und der Unterschied ist genau dann wichtig, wenn es einmal Streit gibt:
- Primärer Inhaber. Davon gibt es genau einen. Das muss Ihr Firmenkonto sein.
- Inhaber. Davon kann es mehrere geben. Inhaber dürfen Nutzer hinzufügen und entfernen und das Profil löschen.
- Administrator (früher Site-Manager). Darf fast alles, aber eben keine Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil nicht löschen.
Eine Frist, die kaum jemand kennt: Neu eingetragene Inhaber und Administratoren müssen sieben Tage warten, bevor sie das Profil löschen, andere Inhaber entfernen oder die Inhaberschaft übertragen können. Das ist ein Schutz gegen Übernahmen, kann aber auch Sie selbst bremsen, wenn Sie gerade erst Zugriff bekommen haben.
Die Nutzerverwaltung finden Sie im Profil über das Dreipunkt-Menü unter den Einstellungen für das Unternehmensprofil im Bereich „Personen und Zugriff“. Das ist die Seite, die Sie sich merken sollten.
Wie verhindere ich, dass das noch einmal passiert?
Vier Punkte, an die ich mich bei jedem Projekt halte:
- Das Google-Konto gehört dem Unternehmen. Faustregel: Wer die Rechnungen des Unternehmens bezahlt, muss auch das Google-Konto besitzen. Kein privates Postfach, kein Agenturkonto.
- Ich lasse mich nur als Administrator eintragen, nie als primärer Inhaber. Das ist eine bewusste Entscheidung: Ich kann damit alles tun, was meine Arbeit erfordert, und Sie können mich jederzeit wieder entfernen, ohne mich zu fragen. Ein Dienstleister, der auf der Inhaberschaft besteht, ist ein Warnsignal.
- Nach jedem Relaunch und jedem Dienstleisterwechsel ein Blick in „Personen und Zugriff“. Zwei Minuten, einmal im Jahr. Fast jeder Fall, den ich repariert habe, wäre an dieser Stelle aufgefallen.
- Bei Übernahmen frage ich nach drei Zugängen: Domain, Hosting, Google-Unternehmensprofil. Der dritte ist der, der am längsten braucht, und der Einzige, der nicht nachgebaut werden kann.
Wenn das Profil wieder Ihnen gehört, fängt die eigentliche Arbeit an. Was ein Eintrag leisten muss, damit er in der Region tatsächlich gefunden wird, steht in Local SEO: wie Sie in Ihrer Region gefunden werden. Und falls nicht nur das Profil, sondern die Website selbst nicht auftaucht, arbeiten Sie am besten die Diagnose in Website nicht bei Google zu finden durch.
Häufige Fragen
Kostet die Übernahme des Profils etwas?
Nein. Ein Google-Unternehmensprofil ist kostenlos, und das gilt auch für den Inhaberschaftsantrag, die Bestätigung und den Einspruch. Wer Ihnen eine Gebühr für die „Freischaltung“ oder „Verifizierung“ Ihres Eintrags in Rechnung stellt, verkauft Ihnen eine Dienstleistung, die Google selbst nicht verlangt.
Gehen die Bewertungen bei der Übernahme verloren?
Nein. Bewertungen hängen am Profil, nicht am verwaltenden Konto. Ein Inhaberwechsel lässt sie unberührt. Verloren gehen sie nur, wenn ein Profil gelöscht oder als Duplikat entfernt wird — deshalb die Regel oben, nie den Eintrag mit den Bewertungen anzutasten.
Was, wenn die frühere Agentur gar nicht mehr existiert?
Dann spielt das für Sie zu Ihren Gunsten. Ein Konto, das niemand mehr liest, antwortet nicht innerhalb der drei Tage, und genau dafür ist der Weg gedacht: Sie beanspruchen das Profil danach selbst. Nötig ist dann meist eine neue Bestätigung des Standorts. Einen alten Dienstleister zu erreichen, ist nicht Voraussetzung.
Kann ich einfach ein zweites Profil anlegen und das alte ignorieren?
Technisch ja, praktisch nein. Doppelte Profile werden bis zur Klärung weder in der Suche noch in Maps angezeigt. Dazu bleiben alle bisherigen Bewertungen am alten Eintrag, und Kundschaft, die Ihren Namen sucht, landet weiter dort. Der Umweg kostet mehr Zeit als der direkte Antrag.
Jemand fordert Zugriff auf mein Profil an — soll ich zustimmen?
Nur wenn Sie die Person zuordnen können. Solche Anfragen kommen auch von Anbietern, die auf eine unbedachte Zustimmung hoffen. Lehnen Sie im Zweifel ab: Sie verlieren dadurch nichts, denn ein berechtigter Antragsteller kann erneut anfragen oder Einspruch einlegen. Umgekehrt ist eine einmal erteilte Inhaberschaft deutlich schwerer zurückzuholen.
Darf ich ein Profil führen, wenn ich kein Ladengeschäft habe?
Googles Richtlinien setzen voraus, dass am angegebenen Standort während der Öffnungszeiten normalerweise persönlicher Kundenkontakt stattfindet. Rein online tätige Anbieter, Briefkastenadressen und Postfächer sind ausgeschlossen. Wer zur Kundschaft fährt, statt sie zu empfangen, führt das Profil als Dienstleistungsgebiet und blendet die Adresse aus. Prüfen Sie das vor der Bestätigung, sonst riskieren Sie, dass das Profil später eingeschränkt wird.
Wenn Sie das nicht selbst machen wollen
Der Antrag selbst ist in fünf Minuten gestellt. Mühsam wird es, wenn die Option zum Beanspruchen fehlt, die Neubestätigung scheitert oder zwei Einträge nebeneinander existieren und keiner mehr angezeigt wird. Genau diese Fälle übernehme ich im Rahmen meiner SEO-Dienstleistungen: Zugriff klären, Profil bestätigen, Duplikate zusammenführen, Eintrag auf Stand bringen.
Ich arbeite ausschließlich ortsunabhängig von Kirchberg an der Raab aus, für Kundschaft in ganz Europa — bei einem Profilkonflikt ist das kein Nachteil, weil der gesamte Vorgang bei Google online läuft. Schildern Sie mir den Fall kurz über das Kontaktformular, am besten mit der verdeckten Inhaber-Adresse, die Google Ihnen anzeigt. Daran lässt sich meist schon erkennen, wie aufwendig es wird.

Gunther Schoepf